Jeder Landkreis in Niedersachsen hat nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz Kreisfeuerwehrbereitschaften für den überörtlichen Einsatz aufzustellen. Wenn ein Landkreis in Brandabschnitte eingeteilt ist,
ist für jeden Brandabschnitt eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) aufzustellen.
Dieses geschah durch den Runderlass des Niedersächsischen Innenminister vom 14.03.1975.
Im Landkreis Hildesheim gibt es 5 Brandabschnitte. Folgende Städte und Gemeinden gehören zum Brandabschnitt Nord
Stadt Sarstedt 1. Zug
Gemeinde Harsum 2. Zug
Gemeinde Algermissen 3. Zug
Gemeinde Giesen 4. Zug
die Gemeinden Schellerten und Söhlde sind den vier Zügen zugeteilt.
Diese Gemeindezüge bilden die Kreisfeuerwehrbereitschaft 1 im Landkreis Hildesheim. Den 2. Zug der KFB 1, (Gemeinde Harsum) bilden Gruppen aus den Ortswehren Borsum, Harsum und Klein Förste
Eine Gruppe der FF Borsum gehört seit der Gründung der KFB Hildesheim an. Die Kreisfeuerwehrbereitschaft 1 trifft sich zu 6 Übungsdiensten im Jahr.
An folgenden Realeinsätzen der KFB 1 nahm der 2. Zug teil:
Heidebrand 1975 im Raum Stüde, LK Gifhorn
Elbehochwasser 2002 im Raum Pisselberg, LK Lüchow-Dannenberg
Elbehochwasser 2006 im Raum Amt Neuhaus – Sumte, LK Lüneburg
Innerstehochwasser 2007 im Raum Heersum, LK Hildesheim